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   OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10   

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https://dejure.org/2010,11612
OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10 (https://dejure.org/2010,11612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.2010 - 1 Sch 3/10 (https://dejure.org/2010,11612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 1 Sch 3/10 (https://dejure.org/2010,11612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliches Gehör und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs (IBR 2011, 1030)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt dagegen keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen (BGHZ 31, 43; BGH NJW 1990, 3210; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kap.15, RN 3).

    Allerdings ist das Schiedsgericht grundsätzlich nicht verpflichtet, den Parteien die jeweilige Rechtsansicht in jeder einzelnen Frage vorab mitzuteilen und sie zur Äußerung darüber aufzufordern (BGHZ 31, 43 = NJW 1959, 2213; BGH NJW 1990, 3210).

  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt dagegen keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen (BGHZ 31, 43; BGH NJW 1990, 3210; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kap.15, RN 3).

    Allerdings ist das Schiedsgericht grundsätzlich nicht verpflichtet, den Parteien die jeweilige Rechtsansicht in jeder einzelnen Frage vorab mitzuteilen und sie zur Äußerung darüber aufzufordern (BGHZ 31, 43 = NJW 1959, 2213; BGH NJW 1990, 3210).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 1 SchH 1/09

    Schiedsvereinbarung: Widersprüchlichkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10
    Der Senat hat den Antrag auf Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts mit Beschluss vom 10.9.2009 zurückgewiesen (1 SchH 1/09).

    Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist durch den Beschluss des Senats vom 10.9.2009 (1 SchH 1/09) rechtskräftig festgestellt.

  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Zwar kann das Unterlassen eines Hinweises eine Gehörsverletzung darstellen, wenn der betroffenen Partei hierdurch Sachvortrag abgeschnitten wird, etwa weil das (Schieds-)Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133/144 f.) oder weil das (Schieds-)Gericht von einer zuvor mitgeteilten Rechtsmeinung stillschweigend abweicht (BGHZ 85, 288/293; Senat vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11 = SchiedsVZ 2012, 43/46; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Zwar kann das Unterlassen eines Hinweises im Einzelfall eine Gehörsverletzung darstellen und gegebenenfalls gegen den ordre public verstoßen, wenn der betroffenen Partei hierdurch Sachvortrag abgeschnitten wird (BGHZ 85, 288/293; Senat vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11 = SchiedsVZ 2012, 43/46; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53).

    Außerdem ist nicht dargetan, dass die Antragstellerinnen im - ohnehin nicht berechtigten - Vertrauen auf die ursprüngliche Äußerung davon abgesehen hätten, weiter vorzutragen (vgl. OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53 f.).

  • OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10

    Schiedsgerichtsverfahren: Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs;

    Hinweispflichten werden indes durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht begründet (vgl. Lachmann aaO.; BGHZ 85, 288/291; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Richter ohne vorherigen Hinweis von einer bereits geäußerten oder sonst erkenntlich gemachten Rechtsansicht abweicht und die Parteien im Vertrauen auf die ursprüngliche Äußerung davon abgesehen haben, weiter vorzutragen (vgl. OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53 f.).

  • OLG Köln, 04.05.2018 - 19 Sch 20/17

    Voraussetzungen der gerichtlichen Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Grundsätzlich kann zwar die Verletzung von Hinweispflichten im Schiedsgerichtsverfahren eine Gehörsverletzung bedeuten und gegebenenfalls gegen den ordre public i.S.d. § 1059 Abs. 3 Nr. 2 b) ZPO verstoßen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), abrufbar bei juris), wenn der betroffenen Partei dadurch Sachvortrag abgeschnitten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.7.2010 - 1 Sch 3/10, in: SchiedsVZ 2011, 49 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 26 Sch 20/12

    Schiedsgerichtsverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs und ordre-public-Verstoß

    Es ist auch nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder dem Verbot einer Überraschungsentscheidung nicht geboten, den Parteien jederzeit alle Einzelheiten der Rechtsansicht des Gerichts offenzulegen (vgl. OLG Stuttgart, SchiedsVZ 2011, 49 ff. ; OLG München a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 26 Sch 27/13

    Zur Frage, ob ein Schiedsspruch gegen § 138 BGB verstößt

    Es ist vielmehr stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, wobei die Würdigung der Frage, inwieweit § 138 BGB im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangt, in den Bereich der materiell-rechtlichen Prüfungskompetenz des Schiedsgerichts fällt und der Nachprüfung durch das staatliche Gericht nur soweit zugänglich ist, als darin ein Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts - dem ordre public - begründet liegt (OLG Frankfurt OLGR 2003, 186; vgl. auch OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 24/11
    Dies wäre nur der Fall, wenn der Richter ohne vorherigen Hinweis von einer bereits geäußerten oder sonst erkennbar gewordenen Rechtsansicht abweicht und die Parteien im Vertrauen auf die ursprüngliche Äußerung davon abgesehen haben, weiter vorzutragen (vgl. OLG München, SchiedsVZ 2011, 159 ff; OLG Stuttgart, SchiedsVZ 2011, 49 ff m.w.N.).
  • OLG München, 06.03.2012 - 34 Sch 3/10
    Hinweispflichten werden einfachgesetzlich begründet (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO); sie beruhen nicht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. Lachmann aaO.; BGHZ 85, 288/291; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49; Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 8/10).
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